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Personenstandsurkunden

Beschreibung

Anforderung einer Personenstandsurkunde bei Heirat, Geburt, Sterbefall

Urkunden, die aus dem Personenstandsregister eines Standesamtes erstellt werden, werden unter dem Oberbegriff Personenstandsurkunden zusammengefasst (z.B. Geburts- oder Sterbeurkunden). Das jeweilige Ereignis (Geburt, Sterbefall, etc.) wird immer in dem Personenstandsregister des Ortes erfasst, in dem es eintrifft. So wird eine Geburt im Personenstandsregister des Geburtsortes geführt, wohin gegen Ihre Eheschließung beispielsweise an einem anderen Ort stattgefunden und somit in dem Register eines anderen Ortes erfasst ist.

Folgende Personenstandurkunden können Sie beantragen:

  • Geburtsurkunden
  • Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Eheurkunde
  • Abschrift aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterbeurkunden
  • Abschrift aus dem Sterberegister
  • Internationale Urkunde

Alle vorgenannten Urkunden können zur Vorlage im Ausland oder bei einer ausländischen Behörde auch als sogenannte „Internationale Urkunde“ auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Ausnahme: Lebenspartnerschaftsurkunde und Abschrift).

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Personenstandsurkunden nur von der Person, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Ehegatten/Lebenspartnern, Vor- und Nachfahren beantragt werden. Die Urkunden können persönlich, schriftlich oder online beim Standesamt beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen

gültiges Ausweisdokument


Amt/Fachbereich

Standesamt


Kosten

Die Ausstellung einer Urkunde/beglaubigten Abschrift kostet 10 Euro. Urkunden für Sozial- oder Rentenversicherungen können gebührenfrei ausgestellt werden. Geben Sie hierzu in Ihrem Antrag bitte die entsprechende Sozial- oder Rentenversicherungsnummer an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen