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Eheschließung - Anmeldung

Beschreibung

Die Anmeldung zur Eheschließung ist dort vorzunehmen, wo einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Heiraten können Sie dann innerhalb Deutschlands in jedem Standesamt Ihrer Wahl. Der Standesbeamte prüft anhand der vorzulegenden Unterlagen, ob Ihrer Absicht zu heiraten Hindernisse bzw. Verbote entgegenstehen. Die Anmeldung zur Eheschließung bleibt sechs Monate gültig, das heißt, dass Sie innerhalb dieses Zeitraums geheiratet haben müssen, ansonsten verfällt die Anmeldung.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Vereinbarung eines Termins.


Erforderliche Unterlagen

Bei ledigen Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde, sofern Sie nicht in Sankt Augustin gemeldet sind
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • Vollmacht , wenn einer der Partner nicht persönlich bei der Anmeldung dabei sein kann

Bei bereits verheirateten oder verpartnerten Personen:

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe/ Lebenspartnerschaftsregister der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk
  • falls die Auflösung nicht eingetragen ist, wird zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ein Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde benötigt
  • Scheidungsanerkenntnis bei Ehescheidungen im Ausland (nähere Auskünfte erteilt das Standesamt)

Personen, die ein gemeinsames Kind haben:

  • Vorlage einer aktuellen Geburtsurkunde des Kindes
  • ggfls. die Vaterschaftsanerkennung

In manchen Fällen ist es notwendig, sich vorab persönlich beim Standesamt zu erkundigen, welche Unterlagen konkret benötigt werden. Dies ist der Fall, wenn:

  • ein Partner nicht im Bundesgebiet geboren wurde
  • ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • ein Partner im Ausland geheiratet hat
  • ein Partner im Ausland geschieden wurde

Amt/Fachbereich

Standesamt


Kosten

Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind: 40 Euro
Wenn einer oder beide Partner ausländische Staatsangehörige sind: 66 Euro


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen