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Änderung des Kfz-Scheins

Beschreibung

Wenn sich Änderungen Ihrer Meldedaten ergeben, müssen diese auch in Ihren KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen werden. Dies können beispielsweise Änderungen der Anschrift bei Umzügen sein.

Änderungen werden direkt bei der Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises vorgenommen. Sofern ein Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises erfolgt, können die notwendigen Änderungen auch im Bürgerservice der Stadt Sankt Augustin vorgenommen werden.


Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)


Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Wenn die Änderung durch Dritte erledigt wird, zusätzlich zu den o. a. Angaben eine Vollmacht und den Personalausweis/den Pass der bevollmächtigten Person.

Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Hinweise und Besonderheiten

Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.


Kosten

Die Gebühren betragen 10,80 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen