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Auslandsgeburten, -eheschließungen, -sterbefälle

Beschreibung

Auslandsgeburten, -eheschließungen , -sterbefälle sowie Lebenspartnerschaften (Nachträgliche Beurkundung)

Das Standesamt ist zuständig für die nachträgliche Beurkundung von:

Geburten im Ausland

  • wenn die Person deutscher Staatsangehöriger ist
  • und ihren Wohnsitz in Sankt Augustn hat

Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland

  • wenn ein Ehepartner bzw. Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger ist
  • und seinen Wohnsitz in Sankt Augustin hat

Sterbefällen im Ausland

  • wenn der Verstorbene deutscher Staatsangehöriger war
  • und seinen letzten Wohnsitz in Sankt Augustin hatte.

Rechtsgrundlagen

§§ 34 bis 36 Personenstandsgesetz (PStG)


Erforderliche Unterlagen

Da die Unterlagen je nach Einzelfall stark variieren, bitten wir Sie diese im Vorfeld beim Standesamt zu erfragen.


Amt/Fachbereich

Standesamt


Kosten

Nachträgliche Beurkundung der Ehe, Lebenspartnerschaft und Geburt: 110 Euro
Nachträgliche Beurkundung des Sterbefalls: 50 Euro


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen