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Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Beschreibung

Beim Bürgerservice der Stadt Sankt Augustin können Sie die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs vornehmen.

Dieser Service ist Privatpersonen (Sankt Augustiner Einwohnern - keinen Händlern) vorbehalten. Sollte das Kennzeichen zu einem späteren Zeitpunkt für eine Wiederzulassung dieses Fahrzeuges genutzt werden, ist eine separate Reservierung dieses Kennzeichens erforderlich.


Erforderliche Unterlagen

  • Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
  • Kennzeichen zwecks Entsiegelung
  • eventuell Verwertungsnachweis

Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Bearbeitungsdauer

Alle Maßnahmen zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen werden direkt im Bürgerservice vorgenommen. Die Weiterleitung der Meldung der Information an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises erfolgt umgehend. Eine Kennzeichenreservierung für ein auswärtiges Kennzeichen kann nicht vorgenommen werden. Dies muss der Halter bei der zuständigen Stelle selbst beantragen.


Hinweise und Besonderheiten

Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.


Kosten

  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs 7,50 Euro
  • Reservierung von Kennzeichen
    (Verbleibskennzeichen) für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge 2,60 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen