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Fischereischein

Beschreibung

Wenn Sie in städtischen Gewässern angeln möchten, benötigen Sie einen sogenannten Fischereischein, welcher im gesamten Bundesgebiet gültig ist. Nach Vorlage des Nachweises über die bestandene Fischereiprüfung wird der Fischereischein beim Bürgerservice befristet ausgestellt. Die Gültigkeit kann je nach Wunsch ein oder fünf Jahre betragen.

Jugendfischereischein

Obwohl die Fischereiprüfung bereits mit Vollendung des 13. Lebensjahres abgelegt werden kann, besteht die Möglichkeit für Jugendliche zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr einen Jugendfischereischein zu beantragen.Der Jugendfischereischein berechtigt Jugendliche allerdings nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr und endet in jedem Fall mit Ablauf des Kalenderjahres. Danach kann er wieder verlängert werden.

Verlust
Bei Verlust des Fischereischeines können Sie sich beim Bürgerservice einen Ersatzfischereischein ausstellen lassen.


Erforderliche Unterlagen

Jahres-/Fünfjahresfischereischein:

  • 1 Lichtbild
  • Personalausweis
  • Fischereiprüfungsbescheinigung (bei Verlängerung ist diese nicht mehr vorzulegen)

Jugendfischereischein:

  • 1 Lichtbild
  • Personalausweis oder eine Geburtsurkunde und der
  • Personalausweis des/der Erziehungsberechtigten

Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Hinweise und Besonderheiten

Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.


Kosten

Jahresfischereischein: 16 Euro
Fünfjahresfischereischein: 48 Euro
Jugendfischereischein: 8 Euro

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen