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Führungszeugnis

Beschreibung

Polizeiliches Führungszeugnis

Bei einem polizeilichen Führungszeugnis handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, in dem alle strafrechtlichen Entscheidungen erfasst werden. In den meisten Fällen wird es zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt, damit Sie nachweisen können, dass keine Vorstrafen vorliegen. Sie benötigen es aber beispielsweise auch zur Beantragung einer behördlichen Erlaubnis (z. B. Gaststättenerlaubnis). Das Bundeszentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.

 

Arten des Führungszeugnisses

Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem erweiterten Führungszeugnis.

Im Regelfall reicht die Vorlage eines einfachen Führungszeugnisses. Das erweiterte Führungszeugnis benötigen Sie nur dann, wenn es beispielsweise von Ihrem Arbeitgeber ausdrücklich gefordert wird. Dies ist u. a. der Fall, wenn Sie Minderjährige ehrenamtlich oder beruflich betreuen, erziehen oder ausbilden. Bitte bringen Sie zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses den Nachweis über die Notwendigkeit mit (z. B. Schreiben des Arbeitgebers).

Weiterhin unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Belegarten:

  • Belegart N: Übersendung erfolgt an die Adresse des Antragsstellers
  • Belegart O: Übersendung erfolgt direkt an die Behörde, bei der es vorgelegt werden muss
  • Belegart P: Übersendung erfolgt direkt an die Behörde, wobei der Antragssteller bei Eintragungen die vorherige Einsichtnahme bei einem beliebigen Amtsgericht wünscht

 

Antrag

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie den Antrag auf Ausstellung online beim Bundesamt für Jusitz oder persönlich beim Bürgerservice stellen. Wenn Sie den Antrag beim Bürgerservice stellen, wird dieser an das Bundesamt für Jusitz weitergeleitet, dort erstellt und versandt. Unabhängig von der Art der Beantragung liegt das Führungszeugnis innerhalb von zwei bis drei Wochen bei Ihnen oder der Behörde vor. Informationen zum Verfahren der Online-Beantragung von Führungszeugnissen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesamtes für Jusitz: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Für den Fall, dass Sie das Führungszeugnis kurzfristig benötigen, gibt es die Möglichkeit der persönlichen Abholung beim Bundesamt für Justiz in Bonn. Hierzu bekommen Sie bei der Antragsstellung im Bürgerservice eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage in Bonn.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses auch vom gesetzlichen Vertreter gegen Vorlage des Ausweises des Minderjährigen gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache des Minderjährigen ist nicht notwendig.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Bei Belegart O oder P: Angabe der Behörde mit Anschrift, sowie Geschäftszeichen o. ä.
  • Bei einem erweiterten Führungszeugnis: schriftlicher Nachweis über die Notwendigkeit

Eine persönliche Vorsprache ist bei Personen ab dem 18. Lebensjahr unumgänglich.


Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.


Hinweise und Besonderheiten

Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.


Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13 Euro.

In Ausnahmefällen kann aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen oder bei einem besonderen Verwendungszweck die Beantragung gebührenfrei erfolgen. Dies kann jedoch nur gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises geschehen. Um einen besonderen Verwendungszweck handelt es sich dann, wenn der Antragssteller das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Mitarbeit in einer gemeinnützigen Einrichtung (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, DLRG) benötigt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen