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Grabpatenschaft

Beschreibung

Die Stadt Sankt Augustin bietet interessierten und engagierten Bürgern die Möglichkeit eine Grabpatenschaft zu übernehmen. Auf den Friedhöfen in den einzelnen Ortsteilen befinden sich viele Grabstätten, um die sich niemand mehr kümmern kann oder bei denen das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Durch die Übernahme von Grabpatenschaften soll das Erscheinungsbild der städtischen Friedhöfe verbessert werden.

Durch die freiwillige Übernahme einer Grabpatenschaft erklärt sich der Grabpate mittels einer schriftlichen Vereinbarung mit der Stadt Sankt Augustin bereit, die gärtnerische Pflege einer Grabstätte auf eigene Kosten zu übernehmen. Ein Anspruch auf eine etwaige spätere Nutzung wird hierdurch jedoch nicht automatisch erworben. Dem Grabpaten wird bei der gärtnerischen Gestaltung der Grabstätte im Rahmen der Friedhofssatzung freie Hand gelassen. Es werden seitens der Stadtverwaltung lediglich alle Hinweise auf die Identität des Verstorbenen entfernt.

Werden Sie Pate! Als Grabpate können Sie mit Ihrem freiwilligen Engagement einen wichtigen Beitrag für unsere Stadt leisten.


Amt/Fachbereich

Friedhofsverwaltung


Weiterführende Informationen

Voraussetzung für eine Patenschaft ist der Abschluss einer „Vereinbarung zur Übernahme einer Patenschaft für eine Grabstätte“ mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Sankt Augustin. Alle haben die Möglichkeit eine Grabpatenschaft zu übernehmen, sofern sie zuvor weder Nutzungsberechtigte noch Angehörige im Sinne des § 8 Bestattungsgesetz NRW an der Grabstätte waren.


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen