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Kinderreisepass

Beschreibung

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt bei Kindern nun ebenfalls ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Informieren Sie sich jedoch bitte vor jeder Reise genau über die jeweiligen Länder- und Reisebestimmungen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.


Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. vier bis sechs Wochen.


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