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Personalausweis

Beschreibung

Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen die Pflicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wenn Sie derzeit kein gültiges Ausweisdokument besitzen, beantragen Sie dieses bitte beim Bürgerservice der Stadt.

Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

 

Sie waren bereits im Bürgerservice und haben einen neuen Personalausweis beantragt?

Im Rahmen Ihrer Vorsprache haben Sie Ihre zukünftigen Ausweisdaten und auch einen QR-Code erhalten. Hiermit haben Sie die Möglichkeit den aktuellen Status Ihres Dokumentes abzufragen. Sobald Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt, vereinbaren Sie bitte Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem zur Abholung.

 

Der Personalausweis

Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist mit einer Onlinefunktion, der elektronischen Identitätsfunktion (eId) ausgestattet und zehn Jahre bzw. sechs Jahre bei Personen unter 24 Jahren gültig. Die elektronische Identitätsfunktion ermöglicht es, dass auf Ihren Wunsch Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden können. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des Ausweises zu Ihnen und erhöht somit die Sicherheit. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie hier. Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig gestellt ist, erhalten Sie den sogenannten PIN-Brief von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. Zwei bis drei Tage nach Erhalt des PIN-Briefes liegt der Ausweis zur Abholung beim Bürgerservice bereit. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Ausweis mit.


Erforderliche Unterlagen

  • Identitätspapier z. B. alter Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass, Personalausweis
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, ab einer Körpergröße von mindestens 1,35 m der Selbstbedienungsterminal genutzt werden
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss der Antragsvordruck zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter, Vormund oder Betreuer, der das
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) am Meldeschalter mit unterschrieben werden.Wenn die Ehe geschieden ist, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.
  • Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache durch die benötigte Unterschrift altersunabhängig unbedingt notwendig ist.

 


Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Bearbeitungsdauer

Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt ca. drei Wochen.


Kosten

Personen ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro
Personen unter dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
Nutzung des Selbstbedienungsterminal: 8,10 Euro pro Bild
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Nachträgliches Aktivieren der Onlinefunktion: keine Kosten
Ändern der PIN-Nummer: keine Kosten


Verwandte Dienstleistungen


Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen