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Reisepass (ePass)

Beschreibung

Einen Reisepass (ePass) benötigen Sie, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschand aus- oder aus dem Ausland wieder einreisen möchten. Grundsätzlich ist der Besitz eines Reisepasses vor allem bei Reisen außerhalb der Europäischen Union notwendig. Informieren Sie sich jedoch bitte vor jeder Reise genau über die jeweiligen Länder- und Reisebestimmungen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren bzw. sechs Jahren bei Personen unter 24 Jahren, wobei das Dokument nach Ablauf neu beantragt und nicht verlängert werden kann. Einen Termin zur Beantragung des Reisepasses buchen Sie bitte über das Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

 

Sie waren bereits im Bürgerservice und haben einen neuen Reisepass beantragt?

Im Rahmen Ihrer Vorsprache haben Sie Ihre zukünftigen Ausweisdaten und auch einen QR-Code erhalten. Hiermit haben Sie die Möglichkeit den aktuellen Status Ihres Dokumentes abzufragen.Wenn Ihr Reisepass von der Bundesdruckerei geliefert worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung vom Bürgerservice. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Reisepass zur Entwertung mit.

Sobald Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt, vereinbaren Sie bitte Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem zur Abholung. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-578 oder per E-Mail an buergerservice@sankt-augustin.de.


Erforderliche Unterlagen

  • Identitätspapier z. B. alter Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass, Personalausweis
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel. Alternativ kann ab einer Körpergröße von mindestens 1,35 m der Selbstbedienungsterminal genutzt werden. Dort wird ein digitales Passbild erstellt, das jedoch nicht ausgedruckt werden kann.
  • Bei Minderjährigen muss der Antragsvordruck zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter, Vormund oder Betreuer, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) am Meldeschalter mit unterschrieben werden. Wenn die Ehe geschieden ist, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.

Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache aufgrund der benötigten Unterschrift altersunabhängig unerlässlich ist.

Ebenso ist ein Fingerabdruck für alle Personen ab 6 Jahren auf dem Chip zu speichern.


Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Bearbeitungsdauer

Im Durchschnitt ist mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen. Benötigen Sie den Reisepass jedoch schneller besteht die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen Expresspass zu beantragen, der innerhalb von 72 Stunden zur Abholung im Bürgerservice bereit liegt.

In dringenden Fällen, wenn aus zeitlichen Gründen weder eine reguläre Beantragung noch eine Beantragung nach dem Expressverfahren möglich ist, kann auch ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden. Bitte bringen Sie hierzu einen Nachweis mit, aus dem die Dringlichkeit der Reise hervorgeht.


Kosten

Reisepass: 70,00 Euro
Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
Nutzung des Selbstbedienungsterminals: 8,10 Euro 
48-Seiten-Reisepass (Vielreisende): 92,00 Euro
48-Seiten-Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 59,50 Euro
Express-Reisepass: 102,00 Euro
Express-Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: 69,50 Euro
48-Seiten Express-Reisepass (Vielreisende): 124,00
48-Seiten Express-Reisepass (unter 24. Lebensjahr): 91,50 Euro
vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 Euro

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen