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Sterbefall

Beschreibung

Beurkundung von Sterbefälle

Der Tod einer in Sankt Augustin verstorbenen Person muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag – der Samstag gilt nicht als Werktag - beim Standesamt angezeigt werden. Wenn Sie selbst oder Ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, die formellen Angelegenheiten zu regeln, haben Sie die Möglichkeit dies in die Hände eines Bestatters zu legen. Er kümmert sich nicht nur um die Beisetzung, sondern erstattet auch fristgerecht die Anzeige beim Standesamt.

Die Beurkundung kann durch Sie oder durch einen Bestatter veranlasst werden.


Erforderliche Unterlagen

  • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • sofern die verstorbene Person verheiratet bzw. verpartnert war, die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
  • ggf. den Nachweis über die Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft oder
  • die Sterbeurkunde des letzten Ehepartners bzw. Lebenspartners des Verstorbenen
  • eine Aufenthaltsbescheinigung des letzten Wohnsitzes
  • eine Bescheinigung über den Tod (z. B. Bescheinigung des Arztes)

Amt/Fachbereich

Standesamt


Kosten

Die Gebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde (DIN A 4 oder DIN A 5 für das Stammbuch) liegen bei 10 Euro, jede weitere Urkunde im gleichen Format kostet 5 Euro. Für Renten- und Bestattungszwecke wird jeweils eine Urkunde gebührenfrei ausgestellt.


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen