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Steueridentifikationsnummer

Beschreibung

STEUER-ID

Mit der Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer im Jahr 2011 durch das Bundeszentralamt für Steuern wurde die bislang verwendete Lohnsteuerkarte abgelöst. Sie benötigen diese Nummer zur Regelung Ihrer Angelegenheiten mit dem Finanzamt. Die Identifikationsnummer besteht aus elf Ziffern und bleibt ein Leben lang gültig. Sie ändert sich auch nicht durch Eheschließung oder einen Umzug. Sobald ein Kind nach der Beurkundung der Geburt im Melderegister der Wohnortgemeinde eingetragen ist, wird automatisch eine Steueridentifikationsnummer vom Bundesamt für Steuern vergeben. Dies dauert in der Regel bis zu zehn Tagen. Eine Speicherung erfolgt sowohl beim Bundesamt für Steuern als auch im Melderegister Ihres Einwohnermeldeamtes.

Wie erhalte ich meine Steueridentifikationsnummer ?

Bei der Einführung der Steueridentifikationsnummer wurde Ihnen diese schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen, besteht die Möglichkeit die Nummer erneut anzufordern.

Möchten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer direkt beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern, können Sie dies online über das entsprechende Eingabeformular oder schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort unter der folgenden Anschrift machen:

Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn

Darüber hinaus können Sie die Steueridentifikationsnummer auch durch persönliche Vorsprache sowie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) oder online beim Bürgerservice unter Angabe der oben genannten persönlichen Daten anfordern.

Fordern Sie Ihre Steueridentifikationsnummer online oder schriftlich an, erhalten Sie diese aus datenschutzrechtlichen Gründen auf dem Postweg an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.


Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen