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Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Die Untersuchungen sollen verhindern, dass junge Menschen mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden.

Arbeitgeber dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung des Jugendlichen vorgelegt wurde. Das Gesetz bestimmt, dass die Kosten für diese Untersuchungen vom Land getragen werden. Der Arzt erhält die Untersuchungskosten vom Land aber nur vergütet, wenn er seiner Kostenforderung einen sog. Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beifügt.

Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine erfolgte in NRW bisher durch die Bürgerbüros. Abrechnende Stellen gegenüber den Ärzten waren bisher die Kreise und kreisfreien Städte, die die Untersuchungskosten wiederum von den Bezirksregierungen erstattet bekamen.

Seit dem 1. Oktober 2023 erfolgt die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) in Nordrhein-Westfalen nur noch mittels Abruf einer digitalen UBS-ID, meist durch die Jugendlichen selbst oder der personenberechtigten Person über den Online-Dienst https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de, per Handy-App oder ausnahmsweise über die örtlichen Bürgerbüros im Falle der persönlichen Vorsprache.


Amt/Fachbereich

Bürgerservice


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Termine für Vorsprachen in Ausnahmefällen buchen Sie bitte über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.


Kosten

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

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