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Bauvoranfrage

Beschreibung

Eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) empfiehlt sich, um bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit eines Bauvorhabens vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren zu klären. Über den Inhalt, also über Art und Prüfumfang einer Bauvoranfrage entscheidet der Antragsteller. Der Vorbescheid ersetzt nicht die Baugenehmigung und ist keine Baufreigabe.


Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), Baugesetzbuch (BauGB)


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit genauer Fragestellung
  • Lageplan/Liegenschaftskarte mit maßstäblicher Eintragung der geplanten Baumaßnahme

Soweit zur Beurteilung erforderlich:

  • ggf. Auszug aus der Deutschen Grundkarte
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • ggf. Betriebsbeschreibung
  • bautechnische Nachweise

Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Bauaufsicht


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens sowie den einzelnen Fragestellungen abhängig. Die Bearbeitungszeit einer Bauvoranfrage für Wohnbauvorhaben beträgt in der Regel ca. 4 - 6 Wochen, wenn alle für die Beurteilung erforderlichen Bauvorlagen vorliegen.


Hinweise und Besonderheiten

Der Vorbescheid gilt zwei Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden, wenn das Vorhaben zum Zeitpunkt der Verlängerung dem geltenden Baurecht entspricht.


Kosten

Die Gebühr für die Entscheidung über die Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheides wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ermittelt und beträgt derzeit zwischen 50 und 700 Euro. Für die Prüfung von bauordnungsrechtlichen Fragen fallen zusätzliche Gebühren an.


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