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Bauzustandsbesichtigung

Beschreibung

Bauzustandsbesichtigungen: Rohbauabnahme, Schlußabnahme

Die Bauaufsichtsbehörde führt bei genehmigungspflichtigen Vorhaben in der Regel eine Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus und eine weitere nach abschließender Fertigstellung durch.


Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)


Erforderliche Unterlagen

Der Bauherr hat die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen jeweils eine Woche vorher anzuzeigen. Entsprechende Vordrucke sind der Baugenehmigung beigefügt. Die Anzeige kann auch formlos erfolgen. Ob zu den Bauzustandsbesichtigungen weitere Unterlagen vorzulegen sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Entsprechende Erfordernisse ergeben sich entweder aus den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung oder den Vorschriften der Landesbauordnung.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Bauaufsicht


Fristen

Termine für Bauzustandsbesichtigungen werden am besten telefonisch vereinbart und sind in aller Regel kurzfristig möglich.


Hinweise und Besonderheiten

Bitte nutzen Sie für Anfragen/Auskünfte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

Stadtteil Ort
Tel.: 02241 243-744
E-Mail: Bauueberwachung-Ort@sankt-augustin.de

Stadtteil Birlinghoven
Tel.: 02241 243-301
E-Mail: Bauueberwachung-Birlinghoven@sankt-augustin.de

Stadtteil Buisdorf
Tel.: 02241 243-282
E-Mail: Bauueberwachung-Buisdorf@sankt-augustin.de

Stadtteil Hangelar
Tel.: 02241 243-301
E-Mail: Bauueberwachung-Hangelar@sankt-augustin.de

Stadtteil Meindorf
Tel.: 02241 243-744
E-Mail: Bauueberwachung-Meindorf@sankt-augustin.de

Stadtteil Menden
Tel.: 02241 243-744
E-Mail: Bauueberwachung-Menden@sankt-augustin.de

Stadtteil Mülldorf
Tel.: 02241 243-301
E-Mail: Bauueberwachung-Muelldorf@sankt-augustin.de

Stadtteil Niederpleis
Tel.: 02241 243-282
E-Mail: Bauueberwachung-Niederpleis@sankt-augustin.de


Kosten

Die Gebühr richtet sich nach Umfang und damit Dauer und Schwierigkeitsgrad. Diese ergeben sich aus den bauordnungsrechtlichen Anforderungen.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen