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Grundstücksteilung

Beschreibung

Teilungsgenehmigung

Die Teilung eines Grundstückes bedarf unter bestimmten Voraussetzungen zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung.


Rechtsgrundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  (BauO NRW), Baugesetzbuch (BauGB)


Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lageplan gemäß Bauprüfverordnung
  • Teilungserklärung des Grundstückeigentümers
  • ggf. Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
  • ggf. Bauzeichnungen
  • ggf. Angabe über den Zweck der Teilung

Amt/Fachbereich

Fachdienst Bauaufsicht


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen ein und drei Monaten.


Hinweise und Besonderheiten

Die Geltungsdauer der Teilungsgenehmigung ist unbefristet.


Kosten

Je gebildetes, bebautes Grundstück 50 – 250 Euro.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen