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Mittagessen

Beschreibung

Ein Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, die

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten und
  • an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule teilnehmen

und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird und die an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen.

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Antragsformulare stehen Ihnen im Bereich Downloads zur Verfügung. Sie erhalten sie aber auch beim jobcenter rhein-sieg.

Über die Gewährung der Leistung erhalten die antragstellenden Personen eine Kostenzusage vom jobcenter rhein-sieg / von der Stadt Sankt Augustin. Das Kind kann dann am Mittagessen teilnehmen und bezahlt dafür nur den Eigenanteil. Die übrigen Kosten werden direkt mit dem jobcenter rhein-sieg / der Stadt Sankt Augustin abgerechnet.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Soziales


Hinweise und Besonderheiten

Um einen reibungslosen Ablauf bei einer persönlichen Beratung zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter "zuständige Kontaktperson".

Frau Kramarczyk (Buchstaben A - G)
Herr Twellmann (Buchstaben H - Z)

Bei Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) ist das jobcenter rhein-sieg zuständige Stelle für die Antragsaufnahme.


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Zuständige Kontaktpersonen