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Schulbedarf

Beschreibung

in Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, die

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen.
Für Personen, die Wohngeld und Kinderzuschlag empfangen, wird die Leistung auf Antrag erbracht. Das Antragsformular finden Sie unter Downloads.

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Als Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII empfangen, werden Ihnen die o. g. Beträge automatisch vom jobcenter rhein-sieg oder vom Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadt Sankt Augustin überwiesen.


Erforderliche Unterlagen

Bei Bezug von Wohngeld / Kinderzuschlag fügen Sie dem Antrag bitte einen aktuellen Bescheid über den Bezug von Wohngeld / Kinderzuschlag bei.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Soziales


Hinweise und Besonderheiten

Um einen reibungslosen Ablauf bei einer persönlichen Beratung zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter "zuständige Kontaktperson".

Frau Kramarczyk (Buchstaben A - G)
Herr Twellmann (Buchstaben H - Z)


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen