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Sozialhilfe
Beschreibung
Seitens der Stadt Sankt Augustin besteht eine Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe insbesondere im Bereich der
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 – 40 SGB XII),
- der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 – 46a SGB XII),
- der Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 – 52 SGB XII),
- der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 – 66 SGB XII) sowie
- der Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 – 74 SGB XII), hier u. a. die Übernahme von Bestattungskosten (§ 74 SGB XII).
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Teil XII
Amt/Fachbereich
Fachdienst Soziales
Hinweise und Besonderheiten
Um einen reibungslosen Ablauf bei einer persönlichen Beratung zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter "zuständige Kontaktperson".
Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Montag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, sogenannte Hartz IV-Leistungen, erhalten erwerbsfähige Hilfeempfänger, durch das Jobcenter Rhein-Sieg, Geschäftsstelle Sankt Augustin.
Verwandte Dienstleistungen
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung
- Hilfe zur Pflege
- Beerdigungs-/Bestattungskosten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII
Zuständige Einrichtungen
- Fachdienst Soziales
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- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
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- E-Mail:
soziales@sankt-augustin.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Fachdienstleiter
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Telefon: +49 2241 243-477
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E-Mail: udo.lefherz@sankt-augustin.de
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