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Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Beschreibung

Ein Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, die

  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten und
  • noch keine 25 Jahre alt sind
  • und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder in Tagespflege betreut werden.

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Das Antragsformular steht im Bereich Downloads zur Verfügung. Sie erhalten es auch im jobcenter rhein-sieg.

Es werden die Kosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigt. Taschengelder für zusätzliche Ausgaben sind davon nicht erfasst. Sie müssen aus dem Regelbedarf bestritten werden.
In der Regel erfolgt eine Direktzahlung durch das jobcenter rhein-sieg (bei Leistungen nach dem SGB II) / die Stadt Sankt Augustin (bei Leistungen nach dem SGB XII) an die Schule oder Kindertagesstätte.
Über die Gewährung der Leistung erhalten die antragstellenden Personen eine Kostenzusage vom jobcenter rhein-sieg / der Stadt Sankt Augustin.
Es ist aber auch die Erstattung vorgeleisteter Beträge möglich, wenn der Antrag rechtzeitig vor der Klassenfahrt gestellt wurde.


Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag ist die Bescheinigung der Schule bzw. Kindertageseinrichtung mit

  • Name und Anschrift der teilnehmenden Person,
  • Datum des Ausfluges,
  • Höhe der Kosten und
  • Bankverbindung der Schule / Kindertageseinrichtung bzw. der Lehrperson / Erziehenden

beizufügen.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Soziales


Hinweise und Besonderheiten

Um einen reibungslosen Ablauf bei einer persönlichen Beratung zu gewährleisten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unter "zuständige Kontaktperson".

Frau Kramarczyk (Buchstaben A - G)
Herr Twellmann (Buchstaben H - Z)

Für die Antragstellung bei Personen, die SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) empfangen, ist das jobcenter rhein-sieg zuständige Stelle für die Antragsaufnahme.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen