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Trennung und Scheidung
Beschreibung
Wenn Paare sich trennen, bleiben sie dennoch gemeinsam Eltern.
Der Bezirkssozialdienst berät zur Umgangsregelung und zur Ausübung des Sorgerechts. Gemeinsam mit beiden Eltern und, je nach Entwicklungsstand, auch mit den Kindern wird an einer einvernehmlichen Lösung zum Wohle der Kinder gearbeitet.
Bei weitergehenden Beratungen steht auch die Familienberatungsstelle zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Amt/Fachbereich
Bezirkssozialdienst
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Fachdienst Soziale Dienste, Jugendberufshilfe
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- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: +49 2241 243-678
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