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Elternbeitrag

Beschreibung

Für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege, in Kindertagesstätten oder der Offenen Ganztagsschule (OGS) erhebt die Stadt Sankt Augustin Elternbeiträge. Ihr finanzieller Beitrag zu der Betreuung Ihres Kindes richtet sich nach Ihrem Einkommen, der wöchentlichen Betreuungszeit in der Einrichtung, sowie dem Alter Ihres Kindes (unter oder über drei Jahre).

Hier geht es zu den FAQs zum Thema Elternbeiträge.


Rechtsgrundlagen

Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Kita), offenen Ganztagsschule (OGS) oder Kindertagespflegestelle ist die Zahlung eines Elternbeitrages notwendig. Dies wird in §§ 50 und 51 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) geregelt. Die Zahlung gilt für alle Einrichtungen gleichermaßen, unabhängig von der Trägerschaft. Elterninitiativen können einen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag erheben.

Es gelten die:

  • Elternbeitragssatzung Kita und Kindertagespflege (bis 31.07.2022)
  • Elternbeitragssatzung OGS (bis 31.07.2022)

Ab dem 01.08.2022 gelten die folgenden Satzungen

  • Elternbeitragssatzung Kita und Kindertagespflege (ab 01.08.2022)
  • Elternbeitragssatzung OGS (ab 01.08.2022)

Ab dem 01.08.2023 gelten die folgenden Satzungen

  • Elternbeitragssatzung Kita und Kindertagespflege (ab 01.08.2023)
  • Elternbeitragssatzung OGS (ab 01.08.2023)

Ab dem 01.04.2024 gelten folgende Satzung

  • Elternbeitragssatzung OGS (ab 01.04.2024)

Alle Satzungen finden Sie im Bereich Downloads.


Erforderliche Unterlagen

  1. Unterschriebene Einkommenserkärung Kita oder Einkommenerklärung OGS (per Post, per Mail oder per Fax), Die Vordrucke finden Sie im Bereich Downloads.
  2. Die letzte aktuelle Gehaltsabrechnung und/oder
  3. Den aktuellen Wohngeld- oder Kinderzuschlagbescheid und/oder
  4. Den entsprechenden aktuellen Nachweis über Unterhaltsleistungen (Bescheid über Unterhaltsvorschussleistungen oder Kontoauszug) und / oder
  5. den aktuellen Bescheid über Arbeitslosengeld II, Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) den entsprechenden aktuellen Bescheid und / oder
  6. den aktuellen Bescheid über Elterngeld

Amt/Fachbereich

Elternbeiträge


Weiterführende Informationen

Informationen zu den Elternbeiträgen in leichter Sprache finden Sie im Bereich Downloads.


Kosten

Die Höhe der einkommensorientierten Beiträge finden Sie im Bereich Downloads in den Tabellen Elternbeitrag Kindertagespflege, Elternbeitrag Kita und Elternbeitrag OGS. Bitte beachten Sie den jeweiligen Gültigkeitszeitraum.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen