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Zinssenkungsantrag
Beschreibung
Für Baudarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, die von Personen mit selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch genommen wurden, erhebt die NRW.BANK nach einem festgelegten Zeitraum (fünf Jahre für Förderzusagen ab 2002; 10 Jahre für Förderzusagen bis 2001) erstmalig Zinsen, bzw. die NRW.BANK erhöht den Zinssatz.
Für Personen, die ein Darlehen aufgenommen haben, besteht die Möglichkeit, bei der NRW.BANK einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen.
Der Fachdienst Wohnen der Stadt Sankt Augustin bescheinigt auf Antrag die genaue Unter-, bzw. Überschreitung der Einkommensgrenze.
Unter Vorlage dieser Bescheinigung kann dann der Antrag auf Zinssenkung bei der NRW.BANK gestellt werden.
Weitere Informationen über die Verzinsung von Baudarlehen für selbst genutztes Wohneigentum erhalten Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Zinssenkung
- Einkommenserklärung (für jeden/jede Haushaltsangehörige/n mit eigenem Einkommen ist eine eigene Erklärung notwendig)
- Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide, Einkommenssteuerbescheide
Unterhaltsleistungen etc.)
Amt/Fachbereich
Fachdienst Wohnen
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 10 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachdienst Wohnen
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- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-829
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E-Mail: wohngeld@sankt-augustin.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-479
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E-Mail: wohngeld@sankt-augustin.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-257
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E-Mail: wohngeld@sankt-augustin.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-825
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E-Mail: wohngeld@sankt-augustin.de
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