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Unterhaltsvorschuss

Beschreibung

Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind grundsätzlich, wenn es

  • seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
  • von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzt
  • unter 18 Jahre alt ist
  • im Alter von 12 bis 17 Jahren unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass das Kind keine Leistungen des Jobcenters bezieht oder der dortige Bedarf durch den Unterhaltsvorschuss gedeckt werden würde oder der alleinerziehende Elternteil im Jobcenter-Bezug mindestens 600 Euro verdient.

Ab dem 01.01.2024 wird Unterhaltsvorschuss in folgender Höhe gezahlt:

  • für Kinder bis 5 Jahren 230,00 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 Euro.

Auf den Unterhaltsvorschuss werden Unterhaltszahlungen und unterhaltsrelevante Zahlungen sowie Waisenbezüge angerechnet. Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Sozialleistung und wird bei anderen Sozialleistungen (z. B. des Jobcenters nach SGB II) angerechnet.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis/Pass, sofern vorhanden auch von den Kindern
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Haushaltsbescheinigung (kostenlos erhältlich beim örtlichen Bürgerservice)
  • Bescheid über Waisenbezüge
  • Bescheid des Jobcenters
  • Nachweise zu Einkünften und Vermögen
  • Unterhaltstitel
  • Unterlagen des Rechtsanwaltes
  • Angaben, ob durch ein anderes Jugendamt bereits UVG-Leistungen bewilligt wurden

Je nach Lebenslage müssen nicht alle der genannten Unterlagen vorgelegt werden oder im Einzelfall kann die Einreichung darüber hinausgehender Dokumente notwendig werden.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Verwaltung der Jugendhilfe


Hinweise und Besonderheiten

Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstaben- bzw. Bereichsaufteilung:

Frau Fort (Buchstaben A - D, F, T - U, W - Z)
Frau Kühn (Buchstaben E, G, J, R - S)
Frau Reingen (Buchstaben H - I, K - Q, V)
Frau Helten (Heranziehung)
E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@sankt-augustin.de

 

Aufgrund des aktuellen sehr hohen Arbeitsaufkommens bleibt die Unterhaltsvorschusskasse mittwochs ganztägig geschlossen. Montags, dienstags, donnerstags und freitags gelten die regulären Öffnungszeiten.  

Telefonisch steht das Team der Unterhaltsvorschusskasse montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 9.00 Uhr - 10.00 Uhr zur Verfügung.

Terminanfragen, z. B. für persönliche Beratungsgespräche und persönliche Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages, richten Sie bitte an unterhaltsvorschusskasse@sankt-augustin.de.
Hierdurch können Wartezeiten vermieden werden.

 


Verfahrensablauf

Der alleinerziehende Elternteil muss bei dem für seinen Wohnort zuständigen Jugendamt einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen können Sie mit Hilfe der Onlinedienstleistung hier https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/ stellen oder postalisch an:

Stadt Sankt Augustin
Unterhaltsvorschusskasse
Markt 1
53757 Sankt Augustin

senden.

Auf Wunsch sind die Mitarbeiterinnen der Unterhaltsvorschusskasse gern beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Bitte beachten Sie, dass dies nur mit vorheriger Terminabsprache möglich ist.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen