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Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten

Beschreibung

Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten gem. § 33 c GewO

Wenn Sie selbständig, als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen oder andere Spiele veranstalten möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis des Fachbereichs Ordnung. Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Fachbereich Ordnung oder bei der IHK Bonn.


Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
  • Führungszeugnis Belegart "O" für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
  • bei juristischen Personen: Vorlage des Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister sowie des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
  • Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 3 GewO (Diese können Sie unter Vorlage der hier genannten Unterlagen beim Fachbereich Ordnung beantragen.)

Amt/Fachbereich

Gewerbeüberwachung


Hinweise und Besonderheiten

Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!


Kosten

Für die Erteilung Ihrer Erlaubnis werden einzelfallabhängig Gebühren zwischen 450 Euro bis 1.800 Euro fällig. Der genaue Betrag kann auch im Vorfeld beim Sachbearbeiter erfragt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen