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Gaststättenkonzession

Beschreibung

Konzession

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe im Stadtgebiet betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Gaststättenerlaubnis. Eine Erlaubnis ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) und die Gaststätte für jedermann oder bestimmte Personenkreise zugänglich ist. Die Erlaubnis ist sowohl personen- als auch objektbezogen, so dass eine Erlaubnis auch dann erforderlich ist, wenn Sie eine bestehende Gaststätte übernehmen wollen oder bereits eine Gaststätte an anderer Stelle betreiben.

Vertreiben Sie hingegen lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste, so ist keine Erlaubnis mehr erforderlich. In diesen Fällen besteht lediglich eine Pflicht zur Anzeige des Gewerbes beim Fachbereich Ordnung. Wenn Sie erlaubnisbedürftige Gaststättentätigkeiten aus besonderen Anlässen (z.B. bei Vereinsfesten) durchführen möchten, besteht die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen eine Gestattung zu beantragen.

Konzessionsänderung

Alle Änderungen der gewerblichen Räumlichkeiten müssen Sie vor der Realisierung bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

Vorläufige Konzession

Wenn Sie einen bereits bestehenden, erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen möchten, benötigen Sie eine neue Gaststättenerlaubnis. Dies gilt auch, wenn der Betrieb innerhalb der Familie übergeben wird. Damit Sie den Betrieb ohne Unterbrechung übernehmen können, besteht für Sie, als neuen Betreiber, die Möglichkeit eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu beantragen, bis die endgültige Erlaubnis ausgestellt werden kann. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, um den bestehenden Kundenstamm zu erhalten.

Die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis ist aber nur möglich, wenn der Betrieb nicht länger als 6 Monate geschlossen ist und keine Veränderung der Räumlichkeiten durch Umbau, Erweiterung oder eine Änderung der Betriebsart vorgenommen wird. Die vorläufige Erlaubnis wird für einen Gültigkeitszeitraum von 3 Monaten erteilt. In dieser Zeit können Sie die übrigen Antragsunterlagen nachreichen, damit die Prüfung der endgültigen Erlaubniserteilung vorgenommen werden kann.


Erforderliche Unterlagen

für eine Gaststättenerlaubnis:

  • förmlicher Antrag
  • persönlicher Fragebogen
  • Grundrisszeichnungen in 3-facher Ausfertigung. Sie müssen mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und alle dem gewerblichen Zweck dienenden Räume beinhalten.
  • amtlicher Lageplan in 3-facher Ausfertigung
  • unterschriebener Pachtvertrag in Kopie
  • Auszug aus der Schuldnerkartei (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht des Wohnortes)
  • Führungszeugnis nach Belegart 0 für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem Finanzamt, das für den jeweiligen Wohnort zuständig ist (Finanzamt Sankt Augustin)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Steueramt der Wohnortgemeinde
  • Unterrichtungsnachweis gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (der Nachweis ist bei der für den Wohnort zuständigen Industrie- und Handelskammer zu erwerben z.B. IHK Bonn)
  • bei Betriebsübernahme: Verzichtserklärung des vorherigen Konzessionsinhabers
  • Personalausweis

      bei juristischen Personen:

  • Gesellschaftervertrag oder Satzung
  • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister

für eine vorläufige Gaststättenerlaubnis:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
  • den persönlichen Fragebogen
  • den unterschriebenen Pachtvertrag
  • 3-fachen Grundrissplan
  • 3-fachen Lageplan
  • Personalausweis in Kopie

Amt/Fachbereich

Fachdienst Sicherheit und Ordnung


Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung für eine Gaststättenerlaubnis, dass die Bearbeitungszeit in der Regel 8 - 12 Wochen ab Antragseingang beträgt. Bei einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis ist die Antragsbearbeitung ist in der Regel kurzfristig möglich. Handelt es sich um eine juristische Person, sind zudem ein Auszug aus dem Handelsregister sowie eine Kopie des beglaubigten Notarvertrages vorzulegen.


Hinweise und Besonderheiten

Aufgrund der komplexen Rechtslage ist für die Antragsstellung einer Gaststättenerlaubnis die persönliche Vorsprache angeraten, um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen.


Kosten

Gaststättenerlaubnis:

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Größe des Gaststättenbetriebes. Für die Berechnung der Gebühr werden die Anzahl und Nutzung der gewerblich genutzten Räume sowie die Grundflächengröße der Gasträume ohne Toiletten und Lagerräume benötigt.

vorläufige Gaststättenerlaubnis:

Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Größe des Betriebes zwischen 100 EUR und 250 EUR.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen