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Gewerbeummeldung

Beschreibung

Eine Gewerbeummeldung (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung) muss erfolgen, wenn ein Gewerbebetrieb, die Zweigniederlassung oder die Zweigstelle eines Betriebes innerhalb des Meldebezirkes verlegt wird. Weiterhin ist eine Gewerbeumeldung bei einem Wechsel bzw. einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes und wenn der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, erforderlich.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • bei ausländischen Personen Reisepass sowie Aufenthaltserlaubnis (bei ausländischen Personen außerhalb der Europäischen Union)
  • bei juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug

Wenn Sie Ihren Antrag per Post übersenden möchten, fügen Sie bitte die benötigten Unterlagen in Kopie bei.


Amt/Fachbereich

Gewerbeüberwachung


Hinweise und Besonderheiten

Sie können Ihre Gewerbeummeldung (bzw. Abmeldung, Anmeldung) mit Kopien der erforderlichen Unterlagen auch an die de-Mail-Adresse: Gewerbeanmeldung@sankt-augustin.de-mail.de übersenden. Sie benötigen hierfür eine "de-Mail-Adresse". Alternativ können Sie Ihr Gewerbe über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online ummelden.


Kosten

Es entsteht Ihnen eine Verwaltungsgebühr zwischen 13 Euro und 33 Euro.

Sollten Sie Ihre Gewerbeummeldung mit den benötigten Unterlagen per Post oder auf dem elektronischen Weg einreichen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Höhe der entstandenen Verwaltungsgebühren. Diese Gebühr ist unter Angabe der Gebührennummer (siehe Gebührenbescheid) auf ein Konto der Stadtkasse der Stadt Sankt Augustin zu überweisen.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen