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Pfandleiherlaubnis
Beschreibung
Gewerbe: Pfandleiherlaubnis gem. § 34 GewO
Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis des Fachbereichs Ordnung.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Führungszeugnis Belegart "O" für eine Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörden
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
- Nachweis von Sicherheiten in Höhe von 250.000 Euro in Form von Guthaben oder Bankbürgschaft
- Versicherungsnachweis gegen Feuer, Wasser, Einbruch etc.
- Bestätigung des Bauamtes, dass die Nutzung der Räume als Pfandleihbetrieb zulässig ist
Amt/Fachbereich
Gewerbeüberwachung
Hinweise und Besonderheiten
Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!
Kosten
Sie erhalten die Pfandleiherlaubnis gegen eine Verwaltungsgbühr in Höhe von 800 Euro.
Zuständige Einrichtungen
- Gewerbeüberwachung
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- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
- Adresszusatz:
Nebeneingang Ordnungsamt
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- E-Mail:
gewerbe@sankt-augustin.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-314
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E-Mail: vicki.walther@sankt-augustin.de
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