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Spielhallenerlaubnis

Beschreibung

Gewerbe: Spielhallenerlaubnis gem. § 33 I GewO

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchten, welches

  • ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten
  • oder der Veranstaltung anderer Spiele
  • oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient,

benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.


Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
  • Führungszeugnis Belegart "O" für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
  • bei juristischen Personen: Vorlage des Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister sowie des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
  • Baugenehmigung oder Grundrisszeichnungen
  • amtl. Lageplan.

Amt/Fachbereich

Gewerbeüberwachung


Hinweise und Besonderheiten

Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!


Kosten

Für die Erteilung einer Genehmigung werden bei Spielhallen 3.000 Euro und Spielhallen ähnlichen Gewerben 2.000 Euro Verwaltungsgebühr fällig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen