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Versteigerungserlaubnis

Beschreibung

Gewerbe: Versteigerungserlaubnis gem. § 34 b GewO

Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis des Fachbereichs Ordnung.


Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
  • Führungszeugnis Belegart "O" für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
  • bei juristischen Personen: Vorlage des Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister sowie des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
  • Vermögens- / Kapitalnachweis über liquide Mittel in Höhe von 250.000 Euro

Amt/Fachbereich

Gewerbeüberwachung


Hinweise und Besonderheiten

Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!


Kosten

Für die Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 700 Euro fällig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen