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Versteigerungserlaubnis
Beschreibung
Gewerbe: Versteigerungserlaubnis gem. § 34 b GewO
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis des Fachbereichs Ordnung.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages, ggfls. Grundbuchauszug
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Führungszeugnis Belegart "O" für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
- bei juristischen Personen: Vorlage des Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister sowie des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung
- Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung
- Vermögens- / Kapitalnachweis über liquide Mittel in Höhe von 250.000 Euro
Amt/Fachbereich
Gewerbeüberwachung
Hinweise und Besonderheiten
Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird eine persönliche Vorsprache dringend empfohlen!
Kosten
Für die Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 700 Euro fällig.
Zuständige Einrichtungen
- Gewerbeüberwachung
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- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
- Adresszusatz:
Nebeneingang Ordnungsamt
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- E-Mail:
gewerbe@sankt-augustin.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-314
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E-Mail: vicki.walther@sankt-augustin.de
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