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Grundbesitzabgaben

Beschreibung

Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, Kanalbenutzungsgebühren

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet.

Informationen der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.

Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren und die Kanalbenutzungsgebühren (Niederschlags- und Schmutzwassergebühren).

Den Stand Ihres Zwischenzählers zur Gartenbewässerung können Sie über die Onlinedienstleistung an die Steuerverwaltung melden.

Den Einbau bzw. Wechsel eines Gartenwasserzwischenzählers können Sie beim Fachbereich Tiefbau beantragen.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Kämmerei und Steuerverwaltung


Hinweise und Besonderheiten

Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstaben- bzw. Bereichsaufteilung:

Frau Marion Becker (Buchstaben A - H)

Frau Maria Königsfeld (Buchstaben I - O und Wohnungseigentümergemeinschaften)

Frau Carmen Hofmann (Buchstaben P - Z)


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen