BIS: Suche und Detail

Hundehaltung

Beschreibung

Rücksichtnahme und Umsicht erleichtern das Zusammenleben von Mensch und Hund. Halten und führen Sie Ihren Hund daher bitte so, dass von ihm keine Belästigungen für Menschen oder Tiere ausgehen. Die gesetzliche Grundlage für die Haltung von Hunden in Nordrhein-Westfalen ist das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sankt Augustin über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthält weitere Regelungen. Hieraus ergeben sich für Sie als Halterin oder Halter eines Hundes verschiedene Verpflichtungen:
 
Anleinpflichten
 
In Sankt Augustin müssen Sie Ihren Hund in folgenden Bereichen an einer maximal 1,50 m langen Leine führen:
  • Innerhalb bebauter Orts- und Wohnlagen
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten-, Grün- und Sportanlagen
  • bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

Generell dürfen Tiere nicht auf Schulhöfe und öffentliche Spielplätze mitgenommen werden sowie in Wasserflächen innerhalb öffentlicher Grünflächen baden.

Weitere Hinweise finden Sie im Informationsblatt zur Anleinpflicht im Bereich Downloads.

Eine Hundefreilauffläche finden Sie in Sankt Augustin-Niederpleis, Schulstraße.

Verunreinigungen

Bitte beseitigen Sie Hundekot und andere Verunreinigungen Ihres Vierbeiners. Ausgenommen hiervon sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.

Erlaubnispflichtige und anzeigepflichtige Hunde

Für Personen, die bestimmte Hunde halten, besteht eine Erlaubnis- und Anzeigepflicht, wobei die Hunde zur besseren Übersicht in Kategorien eingeordnet werden. Nähere Informationen hierzu können Sie dem Informationsblatt für große Hunde und dem Informationsblatt gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen entnehmen.

Verstöße gegen die oben stehenden Verpflichtungen können mit einem Bußgeld belegt werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldeformular (Hunde bestimmter Rassen, gefährliche Hunde, große Hunde) mit den dort genannten Belegen und Nachweisen

Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Unterlagen notwendig sein.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Sicherheit und Ordnung


Hinweise und Besonderheiten

Bitte melden Sie Ihren Hund zusätzlich noch bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin an. Eine automatische Anmeldung durch das Ordnungsamt erfolgt nicht.


Kosten

Je nach Konstellation können Verwaltungsgebühren in Höhe von 25 Euro bis 125 Euro anfallen.


Verwandte Dienstleistungen