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Hundesteuer
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine Steuer, die auf das Halten von Hunden erhoben wird. Gesetzliche Grundlage ist die Hundesteuersatzung. Steuerpflichtig ist das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Hunde sind unmittelbar nachdem sie im Haushalt des Hundebesitzers leben, bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin anzumelden. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Hundes an.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Sankt Augustin
Amt/Fachbereich
Fachdienst Kämmerei und Steuerverwaltung
Hinweise und Besonderheiten
Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstabenaufteilung:
Frau Marion Becker (Buchstaben A - H)
Frau Maria Königsfeld (Buchstaben I - O und Wohnungseigentümergemeinschaften)
Frau Carmen Hofmann (Buchstaben P - Z)
Bei der Anmeldung des Hundes sind entsprechende Nachweise (Kaufvertrag, Übernahmevertrag, Kaufquittung etc.) vorzulegen.
Geben Sie bitte bei der Abmeldung Ihres Hundes die Hundesteuermarke zurück.
Kosten
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird, 108 Euro
b) zwei Hunde gehalten werden, 120 Euro je Hund
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, 132 Euro je Hund
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird, 720 Euro
e) zwei und mehr gefährliche Hunde gehalten werden, 750 Euro je Hund
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Fachdienst Kämmerei und Steuerverwaltung
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- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-300
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E-Mail: becker@sankt-augustin.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-298
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E-Mail: c.hofmann@sankt-augustin.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-488
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E-Mail: m.koenigsfeld@sankt-augustin.de
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