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Schadensersatzansprüche
Beschreibung
Bei Haftpflichtschäden (Personenschäden, Sachschäden, Kfz-Schäden) wie z.B. Unfällen auf Gehwegen oder mit städtischen Fahrzeugen, die sich aus einem Verschulden der Stadt Sankt Augustin oder ihrer Mitarbeitenden herleiten, sind die Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Stadt Sankt Augustin schriftlich an den Rechtsdienst zu richten.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag sollte zeitnah eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten:
- ausgefüllte Schadenanzeige
- ggf. Skizze des Unfallortes und der genauen Unfallstelle
- ggf. Fotos des Schadens (z.B. Kratzer am Auto) oder der Unfallstelle
- ggf. Kopie der Anschaffungskostenrechnung oder Kostenvoranschlag
Im Einzelfall werden darüber hinaus benötigte Unterlagen nach Eingang der Schadensanzeige von der Stadt Sankt Augustin nachgefordert.
Amt/Fachbereich
Recht und Vergabe
Weiterführende Informationen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stadt Sankt Augustin erst nach Prüfung durch ihren Versicherer, die GVV-Kommunalversicherung VVaG, Postfach 40 06 51, 50836 Köln, eine Aussage zur Haftung und deren Umfang treffen kann.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachdienst Recht und Vergabe
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- An der Post 19
- 53757 Sankt Augustin
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-436
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E-Mail: heike.meyer@sankt-augustin.de
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