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Schadensersatzansprüche

Beschreibung

Bei Haftpflichtschäden (Personenschäden, Sachschäden, Kfz-Schäden) wie z.B. Unfällen auf Gehwegen oder mit städtischen Fahrzeugen, die sich aus einem Verschulden der Stadt Sankt Augustin oder ihrer Mitarbeitenden herleiten, sind die Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Stadt Sankt Augustin schriftlich an den Rechtsdienst zu richten.


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag sollte zeitnah eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten:

  • ausgefüllte Schadenanzeige
  • ggf. Skizze des Unfallortes und der genauen Unfallstelle
  • ggf. Fotos des Schadens (z.B. Kratzer am Auto) oder der Unfallstelle
  • ggf. Kopie der Anschaffungskostenrechnung oder Kostenvoranschlag

Im Einzelfall werden darüber hinaus benötigte Unterlagen nach Eingang der Schadensanzeige von der Stadt Sankt Augustin nachgefordert.


Amt/Fachbereich

Recht und Vergabe


Weiterführende Informationen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stadt Sankt Augustin erst nach Prüfung durch ihren Versicherer, die GVV-Kommunalversicherung VVaG, Postfach 40 06 51, 50836 Köln, eine Aussage zur Haftung und deren Umfang treffen kann.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen