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Altersjubiläen

Beschreibung

Unter Altersjubiläen fallen Geburtstage ab dem 90. Lebensjahr. Zum 90. und 95. Geburtstag erhalten die Jubilare ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters.

Zum 100. Geburtstag überbringt der Bürgermeister oder eine seiner Vertreterinnen auf Wunsch persönliche Glückwünsche. Diese Jubilare werden ebenfalls seitens des Landes Nordrhein-Westfalen und des Rhein-Sieg-Kreises geehrt.

Der Bundespräsident übermittelt zudem ein Glückwunschschreiben zur Vollendung des 100., des 105. Lebensjahres sowie zu jedem folgenden Geburtstag.


Amt/Fachbereich

Bürgermeister- und Ratsbüro


Hinweise und Besonderheiten

Bei allen Jubilaren ab dem 100. Geburtstag wird im Vorfeld schriftlich angefragt, ob ein Besuch seitens der Stadt gewünscht wird.

Zuständige Kontaktpersonen