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Regenwassergebühr
Beschreibung
Niederschlagswassergebühr
Für das Einleiten des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers in die Kanalisation ist gemäß der Satzung über die Entwässerungsgebühren der Stadt Sankt Augustin eine Niederschlagswassergebühr zu entrichten. Die zu zahlende Gebühr richtet sich nach der Größe der auf dem Grundstück vorhandenen befestigten Flächen. Regenwasser, welches zur Versickerung gebracht oder anderweitig auf dem Grundstück genutzt wird (ohne angeschlossenen Überlauf an die Kanalisation), ist von der Niederschlagswassergebühr ausgenommen.
Erforderliche Unterlagen
Einen Erhebungsbogen (mit Erklärungen und Tipps zum Ausfüllen) zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr finden Sie im Bereich Downloads.
Amt/Fachbereich
Stadtentwässerung
Fristen
Die Änderung und Herstellung der befestigten Flächen (z. B. Befestigung der Zufahrt, Stellplatz, Hauszugang, Terrasse) ist innerhalb eines Monats nach Fertigstellung dem Fachbereich Tiefbau, in Form des ausgefüllten Erhebungsbogens, mitzuteilen.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Stadtentwässerung
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- An der Post 19
- 53757 Sankt Augustin
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: +49 2241 243-245
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E-Mail: michael.flory@sankt-augustin.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-500
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