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Regenwassergebühr

Beschreibung

Niederschlagswassergebühr

Für das Einleiten des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers in die Kanalisation ist gemäß der Satzung über die Entwässerungsgebühren der Stadt Sankt Augustin eine Niederschlagswassergebühr zu entrichten. Die zu zahlende Gebühr richtet sich nach der Größe der auf dem Grundstück vorhandenen befestigten Flächen. Regenwasser, welches zur Versickerung gebracht oder anderweitig auf dem Grundstück genutzt wird (ohne angeschlossenen Überlauf an die Kanalisation), ist von der Niederschlagswassergebühr ausgenommen.


Erforderliche Unterlagen

Einen Erhebungsbogen (mit Erklärungen und Tipps zum Ausfüllen) zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr finden Sie im Bereich Downloads.


Amt/Fachbereich

Stadtentwässerung


Fristen

Die Änderung und Herstellung der befestigten Flächen (z. B. Befestigung der Zufahrt, Stellplatz, Hauszugang, Terrasse) ist innerhalb eines Monats nach Fertigstellung dem Fachbereich Tiefbau, in Form des ausgefüllten Erhebungsbogens, mitzuteilen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen