BIS: Suche und Detail

Vorkaufsrecht

Beschreibung

Prüfung von Vorkaufsrechten

Die Stadt besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist. Beim Verkauf eines Grundstückes wird nach §§ 24 ff. BauGB geprüft, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ausgeübt wird. Hierüber erfolgt eine Mitteilung an den Notar, über welchen die Abfrage grundsätzlich erfolgt.


Amt/Fachbereich

Liegenschaften


Hinweise und Besonderheiten

Ansprechpartner für alle Gemarkungen ist Herr Eich.


Kosten

Für die Ausstellung eines Negativzeugnisses an den Notar wird eine Gebühr in Höhe von 29,10 Euro erhoben.


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen