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Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Beschreibung

Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2020 für Nordrhein-Westfalen eine Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) beschlossen, welche zum 13.August 2020 in Kraft getreten ist.

In der Verordnung wird u.a. festgeschrieben, dass im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von einem vom jeweiligen Grundstückseigentümer zugelassenen Sachkundigen auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit überprüft werden müssen.

Hinsichtlich der verschiedenen Prüfverfahren und der Prüffristen wird grundsätzlich zwischen privaten Abwasserleitungen innerhalb und außerhalb eines Wasserschutzgebietes, sowie zwischen Abwasserleitungen zum Fortleiten von häuslichem bzw. gewerblichem und industriellem Abwasser unterschieden.

Die Stadt Sankt Augustin hat zu dieser Thematik eine Informationsbroschüre für Sie zusammengestellt. Die Broschüre finden Sie im Bereich Downloads.

Ob Ihr Grundstück sich innerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet, können Sie der folgenden Übersichtskarte und dem Straßenverzeichnis entnehmen:


Erforderliche Unterlagen

Eine Zustands- und Funktionsprüfung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Danach ist das Prüfergebnis von einem anerkannten Sachkundigen zu bescheinigen und mit folgenden Anlagen zu dokumentieren:

  • Bescheinigung nach Anlage 2 der SüwVO Abw (Musterbescheinigung)

Bei Zustands- und Funktionsprüfungen mit Luft oder Wasser (DR1 + DR2):

  • Prüfprotokoll Luft oder Wasser
  • Bestandslageplan / Lageplanskizze mit Eintragung aller und geprüften Grundleitungen
  • Fotodokumentation

Bei optischer Inspektion (KA):

  • CD / DVD mit den Befahrungsvideos
  • Haltungs- / Schachtberichte
  • Bilddokumentation festgestellter Schäden

Eine Kopie des Nachweises über die durchgeführte Zustands- und Funktionsprüfung mit den entsprechenden Anlagen ist dem Fachbereich Tiefbau einzureichen.


Amt/Fachbereich

Stadtentwässerung


Fristen

Je nach Lage, Art und Herstellungsjahr der privaten Abwasserleitungen sind diese innerhalb unterschiedlicher Zeiträume zu überprüfen. Eine Tabelle mit Prüffristen finden Sie im Bereich Downloads.


Hinweise und Besonderheiten

Für weitere Fragen stehen Ihnen die folgenden Ansprechpersonen zur Verfügung:

Herr Flory (häusliches Abwasser)

Frau Schwamborn (häusliches Abwasser)

Herr Jokisch (gewerbliches und industrielles Abwasser)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen