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Vergnügungssteuer

Beschreibung

Vergnügungssteuer oder Spielautomatensteuer

Die Vergnügungssteuer bezeichnet eine örtliche Steuer, die für den Betrieb von Geldspielautomaten erhoben wird. Gesetzliche Grundlage ist die Vergnügungssteuersatzung.


Amt/Fachbereich

Fachdienst Kämmerei und Steuerverwaltung


Hinweise und Besonderheiten

Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstabenaufteilung:

Frau Marion Becker (Buchstabe A - E)

Frau Carmen Hofmann (Buchstaben F - K)

Herr Werner Stockhausen (Buchstaben L - Z)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen