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Sponsoring

Beschreibung

"Sponsoring" ist die Zuwendung von Geld oder einer geldwerten Leistung zur Unterstützung eines kommunalen Projektes (zB: Kulturveranstaltungen) oder zur Beschaffung von Gegenständen (zB: Fahrzeuge, Defibrillatoren).

Sponsoring ist gewünscht, sofern es mit dem Verwaltungshandeln / Verwaltungszweck vereinbar ist. Sponsoring ist eine Finanzierungsform zur Aufrechterhaltung des freiwilligen Leistungsspektrums einer Kommune. Im Bereich der hoheitlichen Verwaltungsaufgaben ist Sponsoring nicht zulässig.

Sponsoring basiert immer auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Klassische Gegenleistung im Sponsoring ist die Nennung des Sponsors, gegebenenfalls in Verbindung mit seinem Logo, insbesondere auf Plakaten, Programmheften und anderen Druckerzeugnissen der gesponserten Einrichtung.

Um Sponsoring transparent darzustellen werden durchgeführte Maßnahmen und geplante Maßnahmen, für die Sponsoren gesucht werden, auf der Homepage veröffentlicht. https://www.sankt-augustin.de/rathaus-politik/veroeffentlichungen/

Bei der Stadt Sankt Augustin wird die Aufgabe der Sponsoringbeauftragten durch die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes wahrgenommen.  https://serviceportal.sankt-augustin.de/detail/-/vr-bis-detail/mitarbeiter/11080/show

 


Amt/Fachbereich

Rechnungsprüfungsamt

Zuständige Einrichtungen