Eheschließung im Ausland - Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Welche Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland vorgelegt werden müssen und wie das Anmeldeverfahren dort abläuft, erfahren Sie beim jeweiligen ausländischen Standesamt.
Wenn Sie für die Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländerinnen / Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Daher wird die Ehefähigkeit beider Verlobter geprüft und es müssen von beiden Unterlagen vorgelegt werden.
Sie können das Ehefähigkeitszeugnis auch online beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen variieren je nach Einzelfall. Bitte erkundigen Sie sich per Mail beim Standesamt welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Amt/Fachbereich
Standesamt
Kosten
Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind: 60 Euro
Wenn ein Partner ausländischer Staatsangehöriger ist: 100 Euro
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Straße: Markt Hausnummer: 1
- PLZ: 53757 Ort: Sankt Augustin
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- Telefon:
02241 243-310 - Fax:
02241 24377-310 - E-Mail:
standesamt@sankt-augustin.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Standesbeamtin
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Telefon: +49 2241 243-311
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E-Mail: sabine.aretz@sankt-augustin.de
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Position: Standesbeamtin
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Telefon: +49 2241 243-310
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Position: Standesbeamtin
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Telefon: +49 2241 243-312