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Eheschließung im Ausland - Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Welche Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland vorgelegt werden müssen und wie das Anmeldeverfahren dort abläuft, erfahren Sie beim jeweiligen ausländischen Standesamt.

Wenn Sie für die Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländerinnen / Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.

Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Daher wird die Ehefähigkeit beider Verlobter geprüft und es müssen von beiden Unterlagen vorgelegt werden.

Sie können das Ehefähigkeitszeugnis auch online beantragen.


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen variieren je nach Einzelfall. Bitte erkundigen Sie sich per Mail beim Standesamt welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.


Amt/Fachbereich

Standesamt


Kosten

Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind: 60 Euro

Wenn ein Partner ausländischer Staatsangehöriger ist: 100 Euro

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen