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Meldebescheinigung

Beschreibung

Bescheinigungen aus dem Melderegister

Auf Anfrage können Sie beim Bürgerservice eine Bescheinigung über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten erhalten. Hier unterscheidet man zwischen der einfachen und der erweiterten Meldebescheinigung. Sie haben auch die Möglichkeit diese Bescheinigungen online anzufordern und direkt zu bezahlen. Die Bescheinigung wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

Einfache Meldebescheinigung

Aus der einfachen Meldebescheinigung geht Ihr Name, Vorname, evtl. frühere Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre aktuellen Wohnanschrift/en (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung) hervor. 

Erweiterte Meldebescheinigung

Auf Antrag können weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  1. Gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder, jeweils mit Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
  3. frühere Anschriften
  4. Einzugsdatum, Auszugsdatum
  5. Familienstand

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel)

Die Meldebescheinigungen können auch gegen Vorlage folgender Unterlagen von einer anderen Person für Sie beantragt werden

  • Vollmacht
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
  • Ausweisdokument des Antragstellers

Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Hinweise und Besonderheiten

Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.


Kosten

Die Meldebescheinigung wird gegen eine Gebühr von 9 Euro ausgestellt. Auf Wunsch können auch internationale Bescheinigungen ausgestellt werden. Eine Bescheinigung z.B. für gesetzliche Rentenzwecke (nicht Betriebs- oder Auslandsrenten), das Arbeitsamt, das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Stiftung für Hochschulzulassung ist unter Vorlage eines Nachweises gebührenfrei.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen