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Melderegisterauskunft
Beschreibung
Mittels einer Melderegisterauskunft können Sie Daten aus dem aktuellen Datenbestand des Melderegisters über eine bestimmte Person in einem gesetzlich festgelegten Umfang erhalten. Melderegisterauskünfte können grundsätzlich nur aufgrund persönlicher Vorsprache oder schriftlicher Anfrage erteilt werden.
Alternativ können Sie eine einfache Melderegisterauskunft auch online beantragen und bezahlen. Bei der automatisierten (einfachen) Melderegisterauskunft wird Ihnen das Ergebnis (positiv oder negativ) unmittelbar nach Ihrer Online-Zahlung angezeigt. Eine Übermittlung des Ergebnisses per E-Mail erfolgt nicht.
Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
Arten von Melderegisterauskünften
Bei den Melderegisterauskünften wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Auskunft unterschieden.
Eine einfache Melderegisterauskunft beinhaltet die Angaben über den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad, die aktuelle Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Sofern diese Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, ist dies anzugeben.
Die Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
- die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund den in der Anfrage mitgeteilten Angaben eindeutig festgestellt werden kann
- die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adressenhandels, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Wenn Sie darüber hinaus weitere Daten benötigen, können Sie eine erweiterte Meldeauskunft beantragen, sofern Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an den einzelnen Daten glaubhaft machen können. Ein Nachweis für ein solches Interesse kann beispielsweise die Kopie eines anhängigen Verfahrens oder ein vollstreckbarer Titel sein.
Meldedaten von verstorbenen oder verzogenen Personen werden fünf Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Person weggezogen oder verstorben ist, in einem gesonderten Bestand aufbewahrt. Benötigen Sie eine Archivauskunft ist dies im Antrag ausdrücklich zu erwähnen.
Amt/Fachbereich
Bürgerservice
Hinweise und Besonderheiten
Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.
Kosten
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Einfache Melderegisterauskunft: | Gebuehr | 11,00 EUR |
Einfache Melderegisterauskunft (automatisierte Auskunft): | Gebuehr | 6,00 EUR |
Erweiterte Melderegisterauskunft: | Gebuehr | 15,00 EUR |
Archivauskunft: | Gebuehr | 35,00 EUR |
Kosten der örtlichen Ermittlung: | Gebuehr | 60,00 EUR |
Die Gebühr ist vor Antragstellung auf eines der Konten der Stadtkasse bzw. bei Onlinebeantragung per Kreditkarte oder PayPal zu überweisen. Als Verwendungszweck geben Sie bitte „Melderegisterauskunft“ an. Der schriftlichen Anfrage ist eine Kopie des Einzahlungsbelegs beizufügen.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
-
- Markt 1
- 53757 Sankt Augustin
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- Telefon:
02241 243-589 - Fax:
02241 24377-589 - E-Mail:
buergerservice@sankt-augustin.de
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Mitarbeiterin
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Position: Sachbearbeiterin
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Position: Sachbearbeiterin
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E-Mail: silke.keil@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-587
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-577
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E-Mail: jamie.rutsch@sankt-augustin.de
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E-Mail: sarah.wetzels@sankt-augustin.de
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