Übermittlungssperre nach dem Meldegesetz
Beschreibung
Alle Einwohnenden haben die gesetzlich verankerte Möglichkeit nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen.
Sie können dies zeitgleich mit Ihrer An- oder Ummeldung erledigen oder auch nachträglich.
Eine Übermittlungssperre ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an bestimmte Empfänger. Sie können einen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Ehejubiläen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlichrechtliche Religionsgemeinschaft
einlegen.
Dieser gilt bis zu seinem Widerruf. Bei den weitergegebenen Daten handelt es sich um Ihren Vor- und Familiennamen, ggf. Ihren Doktorgrad und Ihre Anschrift.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
Der Widerspruch kann formlos eingelegt werden.
Amt/Fachbereich
Bürgerservice
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerservice
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- Straße: Markt Hausnummer: 1
- PLZ: 53757 Ort: Sankt Augustin
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- Telefon:
02241 243-589 - Fax:
02241 24377-286 - E-Mail:
buergerservice@sankt-augustin.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-577
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E-Mail: c.bierwirth@sankt-augustin.de
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Position: Mitarbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-578
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-586
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-579
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E-Mail: silke.keil@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-583
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E-Mail: liane.stein@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-585
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E-Mail: meike.stumpf@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-823
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E-Mail: sarah.wetzels@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: +49 2241 243-584
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E-Mail: thomas.wieben@sankt-augustin.de