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Aufenthaltstitel

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, beachten Sie bitte die Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts. Welche gesetzlichen Regelungen für Sie persönlich maßgeblich sind, richtet sich im Wesentlichen nach Ihrem Herkunftsland.

Für Ausländerangelegenheiten, wie die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, ist die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Bei dieser Stelle erhalten Sie auch weitere Informationen bezüglich der Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Aufenthaltstitels benötigen.

Nach Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung. Aus diesem Schreiben ergibt sich, ob Sie Ihren Aufenthaltstitel beim Bürgerservice oder beim Rhein-Sieg-Kreis abholen können.

Sollte Ihr Aufenthaltstitel im Bürgerservice bereit liegen, können Sie ihn direkt an der Infotheke im Bürgerservice abholen. Sie benötigen hierfür keinen Termin.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Das Anschreiben der Ausländerbehörde
  • Die Fiktionsbescheinigung oder die Bescheinigung über die Beantragung eines Aufenthaltstitels (sofern vorhanden)
  • Alter eAT oder Reiseausweis (sofern vorhanden)
  • Ggfls. mit Zusatzblatt
  • Den Nachweis über den Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr

Eine Aushändigung erfolgt nur, wenn alle Unterlagen aus dem Schreiben der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises vollständig vorliegen.

 


Amt/Fachbereich

Bürgerservice

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