Fischereischein
Beschreibung
Wer in stehenden oder fließenden Gewässern angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen in NRW ausgestellten Fischereischein und muss darüber hinaus in NRW die Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr entrichtet haben.
Bis zum 30.06.2026 wurden in NRW Fischereischeine in Papierform ausgestellt, die neben den Personalien, der Anschrift auch ein Lichtbild der berechtigten Person enthielten. Auf dem Fischereischein wurde bisher auch die Leistung der Fischereiabgabe vermerkt. Hierfür war für Sankt Augustiner Bürgerinnen und Bürger zwingend eine Vorsprache im Bürgerservice notwendig.
Ab 01.07.2026 ist die Ausstellung eines Fischereischeines im Scheckkartenformat vorgesehen, der auf Lebenszeit ausgestellt wird und kein Lichtbild mehr benötigt. Er ist daher nur im Zusammenhang mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Erforderliche Unterlagen
Ab dem 03.07.2026 werden für eine Antragstellung/Verlängerungen im Bürgerservice folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Fischereiprüfungsbescheinigung
- Alter Fischereischein
Amt/Fachbereich
Bürgerservice
Hinweise und Besonderheiten
Am 01. und 02.07.2026 wird in NRW landesweit noch keine Antragstellung möglich sein, da die entsprechenden ADV-Verfahren eingerichtet werden.
Ein noch gültiger Fischereischein muss nicht zwingend umgetauscht werden. Diese behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Auf Wunsch können jedoch bisherige Fischereischeine auf das neue Format umgetauscht werden- Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erstellung des neuen fällt jedoch eine einmalige Gebühr von 30,00 € an.
Der Jugendfischereischein wird nicht mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben.
Der Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) ist nur bei dem zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (dort: Leitstelle für Fischereiwesen) zu beantragen.
Kontaktmöglichkeit hierfür sind per E-mail: service@digifisch-nrw.de oder telefonisch montags, mittwochs und freitags von 09.00 – 12.00 Uhr und donnerstags von 13.00 Uhr – 16.00 Uhr unter 02361/305-6606.
Wenn Sie noch offene Fragen haben, finden Sie vielleicht in der FAQ im Downloadbereich eine passende Antwort oder auf der Homepage des Landesamtes:
https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen
Verfahrensablauf
Wer nach dem 01.07.2026 seine Fischerprüfung bestanden hat, kann zukünftig zwei Wege der Beantragung eines Fischereischeines auswählen. Der Antrag kann weiterhin im Bürgerservice beantragt werden, kostet dafür jedoch mehr, als eine selbständige Onlinebeantragung. Gleiches gilt für die Entrichtung der Fischereiabgabe.
Eine Online Beantragung ist über das NRW Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw möglich. Sie benötigen für den Login dieser digitalen Identitätsplattform die Bund-ID mittels elD-Funktion. Die Beantragung sowohl des Fischereischeins wie auch der Fischereiabgabe ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvergabe.
Termine für eine Vorsprache im Bürgerservice vereinbaren Sie bitte über unser Terminbuchungssystem oder telefonisch unter 02241/243-589 .
Bei spontanen Besuchen kann im Foyer des Rathauses auch ein Ticket gezogen werden. Die Bearbeitung von Tickets kann jedoch je nach Auslastung oder Andrang temporär gesperrt sein, damit keine Wartezeiten von mehr als 2 Stunden entstehen. Termine werden bei unserem System bevorzugt bedient, so dass es hier selten zu Wartezeiten von mehr als 15 Minuten kommt.
Kosten
| Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| Ausstellung des Fischereischeines im Scheckkartenformat | Gebuehr | 30,00 EUR | bei Vorsprache im Bürgerservice (18,00 EUR online) |
| Fischereiabgabe für ein Jahr | Abgabe | 22,00 EUR | bei Vorsprache im Bürgerservice (14,00 EUR online) |
| Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Jahre | Abgabe | 50,00 EUR | bei Vorsprache im Bürgerservice (42,00 EUR online) |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) | Gebuehr | 32,00 EUR | bei Vorsprache im Bürgerservice (20,00 EUR online) |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerservice
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- Straße: Markt Hausnummer: 1
- PLZ: 53757 Ort: Sankt Augustin
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- Telefon:
02241 243-589 - Fax:
02241 24377-286 - E-Mail:
buergerservice@sankt-augustin.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-577
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E-Mail: c.bierwirth@sankt-augustin.de
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Position: Mitarbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-578
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-586
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-586
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E-Mail: derya.hermann@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-579
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E-Mail: silke.keil@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-582
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E-Mail: alina.meyer@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-580
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E-Mail: sabine.schorn@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-583
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E-Mail: liane.stein@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-585
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E-Mail: meike.stumpf@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: +49 2241 243-823
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E-Mail: sarah.wetzels@sankt-augustin.de
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: +49 2241 243-584
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E-Mail: thomas.wieben@sankt-augustin.de