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Parkausweise für schwerbehinderte Menschen

Beschreibung

Für Menschen mit bestimmten Schwerbehinderungen besteht die Möglichkeit durch einen entsprechenden Schwerbehindertenparkausweis Parkerleichterungen zu erhalten. Je nach Schwerbehinderung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei verschiedenen Parkausweisen:

EU-Parkausweis
Der blaue EU-Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleichterungen, die teilweise auch in den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen.

Zum Berechtigtenkreis gehören:

  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG)
  • Blinde Menschen (Bl)
  • Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

 

Bundeseinheitlicher Ausweis für Parkerleichterungen
Der orange bundeseinheitliche Ausweis für Parkerleichterungen sieht eine Vielzahl von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen vor, die in ihrem Schwerbehindertenausweis weder das Merkmal "aG" noch "Bl" eingetragen haben. Das Parken auf speziellen Schwerbehindertenparkplätzen ist jedoch nicht gestattet.

Zum Berechtigtenkreis gehören:

  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %
    Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %.

Der Bürgerservice beantragt in diesem Fall eine Stellungnahme für Sie beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises, die Grundlage für die Ausstellung der Parkerleichterung ist.


Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid des Versorgungsamtes
  • 1 aktuelles Lichtbild (nur für die Ausstellung eines EU-Parkausweises)

Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache beim Bürgerservice erforderlich.


Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage aller Unterlagen wird der EU-Parkausweis sofort, die Parkerleichterung nach Vorlage der Stellungnahme des Versorgungsamtes, ausgestellt.

Der Gültigkeit des Parkausweises wird in der Regel an den Bewilligungszeitraum des Schwerbehindertenausweises angepasst. Sie beträgt jedoch maximal fünf Jahre.


Hinweise und Besonderheiten

Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.


Kosten

Die Ausstellung ist gebührenfrei.


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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen