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Schwerbehindertenausweis

Beschreibung

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beantragen, wenn Sie mindestens sechs Monate behindert oder chronisch krank sind. Mit Hilfe des Ausweises haben Sie die Möglichkeit viele Hilfen zu beantragen oder zu nutzen. Den Antrag für den Ausweis können Sie jedoch sofort stellen und nicht erst nach Ablauf der sechs Monate nach Beginn Ihrer Behinderung oder Erkrankung.

Antragstellung

Vordrucke für Erst- und Änderungsanträge zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bekommen Sie beim Bürgerservice oder beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Wenn Sie Ihren Antrag beim Bürgerservice stellen, wird dieser zur Prüfung und Entscheidung an das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet.

Verlängerung

Wenn Sie noch einen Schwerbehindertenausweis in Papierformat haben und diesen verlängern möchten, können Sie das auch im Bürgerservice erledigen. Dazu müssen auf der Vorderseite Ihres Behindertenausweises noch freie Felder zur Eintragung der Verlängerung vorhanden sein und der Ausweis darf nicht länger als zwei Monate abgelaufen sein.


Erforderliche Unterlagen

Für die Verlängerung benötigen Sie lediglich Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis.


Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Hinweise und Besonderheiten

Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.


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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen