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Schwerbehindertenausweis

Beschreibung

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beantragen, wenn Sie mindestens sechs Monate behindert oder chronisch krank sind. Mit Hilfe des Ausweises haben Sie die Möglichkeit viele Hilfen zu beantragen oder zu nutzen. Den Antrag für den Ausweis können Sie jedoch sofort stellen und nicht erst nach Ablauf der sechs Monate nach Beginn Ihrer Behinderung oder Erkrankung.

Antragstellung

Vordrucke für Erst- und Änderungsanträge zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bekommen Sie beim Bürgerservice oder beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Wenn Sie Ihren Antrag beim Bürgerservice stellen, wird dieser zur Prüfung und Entscheidung an das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet.

Verlängerung

Schwerbehindertenausweise in Papierform
Die bereits vorhandenen Schwerbehindertenausweise in Papierform behalten bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitszeiträume ihre volle Gültigkeit.

Schwerbehindertenausweise in Kartenformat
Der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht mehr im Bürgerservice verlängert werden.
Wenn die zeitliche Gültigkeit abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte direkt ausschließlich an das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises hier

 


Amt/Fachbereich

Bürgerservice


Weitere Informationen

Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises hier


Hinweise und Besonderheiten

Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241 243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen