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Befreiung Rundfunkgebührenpflicht (GEZ)

Beschreibung

RUNDFUNKGEBÜHREN (GEZ)

werden vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschland Radio in Köln für jede Wohnung erhoben. Sie sind unabhängig von der Personenanzahl oder der Anzahl der Rundfunkgeräte im Haushalt. Unter gewissen Voraussetzungen besteht aber die Möglichkeit der Gebührenbefreiung oder -ermäßigung.

Die Gebührenbefreiung ist dann möglich, wenn Sie

  • staatliche Sozialleistungen empfangen (z.B. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II)
  • Ausbildungsförderung erhalten
  • Blindenhilfe erhalten oder
  • taubblind sind.

Eine Möglichkeit zur Ermäßigung der Gebühren besteht für Menschen mit bestimmten Behinderungen. Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und beim Beitragsservice eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig.

Anträge können Sie direkt Online beim Beitragsservice stellen oder per Antragsformular, welches Sie beim Bürgerservice erhalten. Näheres zu den Voraussetzungen der Gebührenbefreiung finden Sie hier: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschland Radio.


Amt/Fachbereich

Bürgerservice

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